Fahrgastrechte
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Beim Kauf eines Busfahrscheins darf der Preis nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort bzw. der Stelle des Erwerbs abhängen.
Ihre sonstigen Rechte im Busverkehr gelten hauptsächlich für Liniendienste im Fernverkehr (über 250 km) mit Start oder Ziel in einem EU-Land. Einige dieser Rechte gelten für alle Liniendienste.
Die EU-Länder können rein inländische Liniendienste oder solche, bei denen ein Großteil der Strecke – einschließlich eines planmäßigen Haltes – außerhalb der EU liegt, davon ausnehmen.
Streichung oder Verspätung
Bei Ausfall oder Verspätung des Dienstes haben Sie während der Wartezeit stets das Recht auf angemessene und rechtzeitige Information über die Gründe und Umstände.
Wenn eine von Ihnen gebuchte Reise im Fernverkehr (über 250 km) gestrichen wird oder sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden verzögert, haben Sie die Wahl:
- Entweder können Sie sich Ihren Fahrschein erstatten lassen und erhalten erforderlichenfalls eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort – etwa wenn der eigentliche Zweck Ihrer Reise durch die Verspätung oder Streichung nicht mehr erfüllt werden kann –
- oder Sie können zum frühestmöglichen Zeitpunkt und ohne Zusatzkosten unter vergleichbaren Bedingungen zu Ihrem Endziel befördert werden.
Wird Ihnen diese Wahl nicht gleich angeboten, können Sie sich später beschweren und eine 150 %ige Erstattung des Fahrscheinpreises als Entschädigung verlangen.
Wenn Ihre Fernreise (über 250 km) planmäßig mehr als drei Stunden dauern sollte und sie ausfällt oder die Abfahrt sich um mehr als 90 Minuten verzögert, haben sie außerdem Anrecht auf
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung, sowie auf
- Unterkunft, wenn Sie gezwungen sind zu übernachten – bis zu zwei Nächten, zu einem Höchstpreis von 80 Euro pro Nacht. Das Verkehrsunternehmen ist allerdings nicht verpflichtet, eine Übernachtung zu bezahlen, wenn die Verspätung durch extreme Witterungsverhältnisse oder Naturkatastrophen verursacht wurde.
Unfälle – Entschädigung und Unterstützung
Wenn Sie bei einem Busunglück während einer Fernreise (über 250 km) verletzt werden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Im Todesfall können Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen die Entschädigung beanspruchen.
Außerdem muss das Busunternehmen Sie entschädigen, wenn Ihr Gepäck oder sonstiges Eigentum bei einem Busunglück während einer Fernreise (über 250 km) verloren gehen oder beschädigt werden.
Erforderlichenfalls muss das Busunternehmen auch unmittelbare Unterstützung gewähren, wie Erste Hilfe, Nahrung, Kleidung, Beförderung und Unterkunft.
Beschwerden
Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie sich innerhalb von drei Monaten nach dem betreffenden Vorfall beim Busunternehmen beschweren. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren und Ihnen spätestens drei Monate nach Eingang der Beschwerde einen endgültigen Bescheid geben.
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde wenden:
Executive Agency "Road Transport Administration" 5 “Gurko” Str. 1000 Sofia, Bulgaria Tel: + 359 2 930 88 40 Fax: + 359 2 988 54 95 Email: avto_a@rta.government.bg
Source: Europäische Kommission